StartGewinnspieleBeendete GewinnspieleGeburtstagparty 2020: Tag #34 mit ANUBIXX

Geburtstagparty 2020: Tag #34 mit ANUBIXX

Der Mediennerd hat Geburtstag und wird 6 Jahre alt. Am 12. Februar 2014 erblickte der Nerd, der seitdem die Massen unterhält das Licht der Welt. Normalerweise bekommt man am Geburtstag ja Geschenke, aber beim Mediennerd läuft es manchmal etwas anders, wenn der Mediennerd Geburtstag hat, dann bekommt ihr Geschenke. Jeden Tag, bis dem Nerd die Geschenke ausgehen, heute gibt es das Spiel:

Wolltest du nicht schon immer mal Baumeister sein und eine große Pyramide bauen? Dann ist Anubixx genau das richtige Spiel für dich. Errichte kolossale Bauwerke ganz ohne Wartezeiten, denn einer würfelt und alle bauen mit! Und wenn die Würfel nicht so fallen, wie sie sollen, dann rettet dich der Steinbruch.

Du musst nur unten stehende Gewinnspielfrage richtig beantworten und hast die Chance auf diesen Gewinn. Viel Erfolg bei der Teilnahme.

Bitte beachte aber dabei unbedingt unsere Gewinnspielregeln. Teilgenommen werden kann bis zum 16. März 2020, bis 23.59 Uhr. Bei Medien mit einer Freigabe ab 18 benötigen wir im Gewinnfall eine Kopie eines gültigen Personalausweises.

Gewinnspielformular

 

Verification

DIESES KÖNNTE DIR AUCH GEFALLEN

Werbung

Mediennerd.de – unabhängig aus Leidenschaft seit 2009

Seit 2009 steht Mediennerd.de für persönliche Rezensionen und Beiträge rund um Games, Technik und digitale Unterhaltung.

Seit Februar 2025 betreibe ich Mediennerd.de ausschließlich als persönliches, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtetes Medienprojekt. Für Veröffentlichungen auf Mediennerd.de erhalte ich seitdem keine Bezahlung, Honorare oder sonstigen Geld-vergütungen. Auch aus Affiliate-Links erhalte ich seit Februar 2025 keine Provisionen oder sonstigen Ein-nahmen.

Bis einschließlich Januar 2025 konnten einzelne Veröffentlichungen vergütet sein und Beiträge Affiliate-Links enthalten, über die Provisionen erzielt wurden.

Alle Rezensionen, Tests und redaktionellen Beiträge geben meine persönliche Meinung und Einschätzung wieder. Inhalte, für die eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht, werden entsprechend gekennzeichnet.